Streit um den Chagos-Archipel
Berlin: (hib/DES) Die Position der Bundesregierung und völkerrechtliche Aspekte im Streit um den Chagos-Archipel sind Inhalt einer Kleinen Anfrage (19/30085) der AfD-Fraktion. Der Internationale Gerichtshof (IGH) sei in einem Gutachten über den Chagos-Archipel zu dem Ergebnis gekommen, dass die Inselgruppe, welche seit 1814 unter britischer Souveränität stehe, 1965 unrechtmäßig von Mauritius getrennt worden sei. Einer Aufforderung der UN-Vollversammlung (Resolution 73/295), die Staatshoheitsrechte der Inselgruppe innerhalb einer Frist von sechs Monaten an die Republik Mauritius zurückzugeben, sei Großbritannien jedoch nicht nachgekommen.
Die Fragensteller möchten von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sie sich seit dem Verstreichen der Frist für eine Lösung zwischen Großbritannien und Mauritius engagiert. Ferner interessiert die Abgeordneten, mit welchem Mitteln sich die Bundesregierung im Rahmen ihres Vorsitzes im UN-Sicherheitsrat für die Durchsetzung des Völkerrechts in diesem Fall eingesetzt hat.