03.06.2021 Kultur und Medien — Antwort — hib 736/2021

Keine Korrekturbitten der BKM im November 2019

Berlin: (hib/AW) Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat im November 2019 nicht um Korrekturen der Berichterstattung durch die Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ersuchen lassen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29529) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28992) mit. Die Beauftragte gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung „objektiv unzutreffend wiedergegeben“ worden seien, heißt es in der Antwort weiter. Eine Verpflichtung zur Erfassung solcher Hinweise bestehe nicht und eine solche Dokumentation werde auch nicht angelegt.

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