03.06.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 736/2021

Regulierung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes

Berlin: (hib/EIS) Der landwirtschaftliche Bodenmarkt ist insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern von der Ausweitung der Share Deal-Gestaltungen betroffen. Share Deals, Anteilskäufe an Landwirtschaftsbetrieben, können zu Wettbewerbsnachteilen für landwirtschaftliche Betriebe gegenüber Finanzinvestoren, zu unerwünschter Flächenkonzentration und zur Schwächung der Kommunen im ländlichen Raum durch Steuermindereinnahmen führen, heißt es in einer Antwort (19/29984) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29508) der AfD-Fraktion. Mit der Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zum 1. Juli 2021 soll die Umgehung der Grunderwerbsteuer mittels Anteilskäufen auf dem Immobilienmarkt erschwert werden. Dazu sehe das Gesetz unter anderem eine Absenkung der Beteiligungsschwelle auf 90 Prozent und die Verlängerung der Frist auf zehn Jahre vor. Diese beiden Maßnahmen sollen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Grunderwerbsteuer erschweren. Das Gesetz beruhe auf Vorschlägen der Bundesländer, denen die Ertrags- und Verwaltungskompetenz bezüglich der Grunderwerbsteuer obliege.

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