03.06.2021
Verteidigung — Antwort — hib 740/2021
Kein Zugriff auf Messenger-Dienst der Bundeswehr
Berlin: (hib/AW) Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst, das Bundesamt für den Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt haben keinen dauerhaften Zugriff auf die Daten des bundeswehreigenen Messenger-Dienst (Bw-Messenger). Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29629) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28709). Auch im Falle von Ermittlungen dürften die Behörden nicht ungehindert auf die Nutzerdaten des Bw-Messengers zugreifen. Die Geheimdienste von EU- und Nato-Staaten dürfen nach Auskunft der Regierung nicht auf die Daten zugreifen.