04.06.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 742/2021

Regulierung der Werbung für Lebensmittel

Berlin: (hib/EIS) Die neu angepassten Verhaltensregeln des Deutschen Werberates sollen Kinder vor Lebensmittelwerbung für ungesunde Produkte besser schützen. Dazu wurde der Schutzkreis der Kinder von vormals „unter 12 Jahre“ auf „unter 14 Jahre“ angehoben. Damit entsprächen die Verhaltensregeln den Regelungen in dem kürzlich novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Bundesländer, heißt es in einer Antwort (19/29952) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29538) der AfD-Fraktion.

Außerdem werde die Bewerbung von besonders zucker-, fett- und salzhaltigen Lebensmitteln stark eingeschränkt. Positive Ernährungseigenschaften dieser Lebensmittel dürfen zum Beispiel im Umfeld von Kindersendungen nicht mehr hervorgehoben werden. Davon sei zudem nicht mehr nur die Fernsehwerbung, sondern auch die stark an Bedeutung gewinnende Internetwerbung erfasst.

Die neuen Verhaltensregeln gingen damit über die europäischen Vorgaben hinaus, indem sie die Werbung nicht nur im Rahmen ihres Ausstrahlungskontextes, sondern zusätzlich kontextunabhängig aufgrund des in der Werbung gewählten Adressatenkreises beschränkten. So müssen sich zum Beispiel ab dem 1. Juni 2021 auch Influencer in Sozialen Netzwerken wie „TikTok“ und „Youtube“ an die geänderten Verhaltensregeln halten.

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