04.06.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 744/2021

Werbung für Gesetzesvorhaben

Berlin: (hib/STO) Eine Auflistung der von den Bundesministerien in der laufenden Legislaturperiode beworbenen Gesetzesvorhaben einschließlich der jeweiligen Schaltkosten inklusive Mehrwertsteuer enthält die Antwort der Bundesregierung (19/30126) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/29512).

Darin erkundigten sich die Abgeordneten danach, warum es aus Sicht der Bundesregierung über die Medienarbeit des Bundespresseamtes hinaus „einer aktiven Bewerbung über Anzeigen, Schaltungen, Außenwerbung etc.“ bedarf, um die Bürger über Bundesgesetze zu informieren.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, kommt sie mit ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ihrem „verfassungsmäßigen Auftrag zur Information der Bürger über ihre Tätigkeit, Vorhaben und Ziele nach“. Das Bundesverfassungsgericht habe wiederholt deutlich gemacht, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung nicht nur zulässig, sondern auch notwendig ist.

Der Wahrnehmung dieses verfassungsrechtlichen Auftrags diene auch die transparente und umfassende Information der Öffentlichkeit über Gesetzesvorhaben, heißt es in der Antwort weiter. Danach gestalten die Bundesministerien ihre Öffentlichkeitsarbeit „in eigener Verantwortung entsprechend dem geltenden Ressortprinzip“.

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