07.06.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 745/2021

Einflussnahme auf Umsetzung der EU-Drohnenverordnung

Berlin: (hib/HAU) Der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ (Umsetzung der EU-Drohnenverordnung) hat im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/29914) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/29135) hervor.

Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, „dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können“, heißt es in der Antwort.

Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe würden auf der Internetseite des federführenden Ressorts, in diesem Falle des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar.

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