Schutz von Opfern rechter Gewalt
Berlin: (hib/STO) Auf eine „wirksame Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Regelungen zum Schutz von Opfern rechter Gewalt“ dringt die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/30386), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll der Bundestag das Anliegen betonen, dass Menschen, die in Deutschland Opfer rechtsextremer oder rassistischer Gewalttaten werden, wirksamer Unterstützung und Hilfe bedürfen und insbesondere keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile aus der Tat erleiden sollen.
Mit dem Antrag will die Fraktion auf eine „Anwendung des geltenden Rechts im Interesse und zum Schutz der Opfer rechter Gewalt“ hinwirken. Dazu fordert sie in der Vorlage die Bundesregierung auf, sich gegenüber den Bundesländern dafür einzusetzen, dass das Aufenthaltsrecht „konsequent im Interesse der Opfer rechter Gewalttaten angewandt wird und Ermessensspielräume in diesem Sinne genutzt werden“. Dies soll dem Antrag zufolge etwa in Bezug auf die Sicherung des Aufenthalts greifen, wenn beispielsweise infolge eines Überfalls keine eigenständige Lebensunterhaltssicherung mehr vorliegt, oder bei einer schnellen Aufhebung räumlicher Beschränkungen zur Ermöglichung einer Therapie oder eines Wohnortwechsels zur Vermeidung einer erneuten Begegnung mit den Tätern beziehungsweise weiteren Bedrohungen.