Erhöhung der CO2-Einsparziele im Mobilitätsbereich
Berlin: (hib/HAU) Aus Sicht der Bundesregierung sind die Förderung alternativer Antriebe wie die Elektromobilität einschließlich der Wasserstofftechnologie, die Entwicklung alternativer Kraftstoffe und zusätzliche Investitionen in die Schiene wichtige Schritte für aktiven Klimaschutz in der Mobilität. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Steffen Bilger (CDU), am Mittwoch vor dem Verkehrsausschuss deutlich.
Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 und den in der Novelle zum Bundes-Klimaschutzgesetz geplanten Erhöhungen der CO2-Einsparziele sagte Bilger, die größten Einsparpotenziale gebe es im Bereich der Straße und dort konkret beim Straßengüterverkehr, wo aber noch sehr viel zu tun sei. Bislang, so der Verkehrs-Staatssekretär, gebe es nur eine relativ geringe Anzahl von Lkw mit alternativen Antrieben. Bis 2030 aber solle ein Drittel der Straßengüterverkehrsleistung „elektrisch oder auch auf Basis synthetischer Kraftstoffe“ realisiert werden. Unter Umweltschutzaspekten sei es auch sehr sinnvoll, den Güterverkehr stärker über die Binnenschifffahrt und die Schiene abzuwickeln.
Ein wichtiges Anliegen sei dem BMVI auch die Entwicklung von synthetischen Kraftstoffen. Man sei aktuell in der Phase, wo geprüft werde, wie die Produktion synthetischer Kraftstoffe hochgefahren werden kann. Dafür stünden umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Es sei aber davon auszugehen, dass in der Zukunft synthetische Kraftstoffe oder grüner Wasserstoff importiert werden müssen. Bilger verwies auch auf Diskussionen auf europäischer Ebene hinsichtlich der Berücksichtigung synthetischer Kraftstoffe in den EU-Klimakonzepten.
Aus Sicht der Unionsfraktion braucht es ein ambitioniertes Vorgehen innerhalb der Europäischen Union. Die Mobilität biete die größten Einsparpotenziale, sagte der Fraktionsvertreter. Deutschland solle dabei Vorreiter sein, aber nicht mit Verboten und Bevormundungen sondern durch technologischen Fortschritt. Dafür brauche es den Umstieg auf alternative Kraftstoffe und ein klares Bekenntnis zur Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie. Bei allen Maßnahmen gelte es aber, die Menschen im Land mitzunehmen.
Für den Vertreter der AfD-Fraktion war es nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung offenbar nur die Schiene und die Wasserstraße als umweltfreundlich einstufe, wenn gleichzeitig der Straßenverkehr auf Elektromobilität, synthetische Kraftstoffe oder Wasserstoffe umgestellt werden solle. Kritik übte er auch an dem geplanten steuerlichen Anreiz für ein ÖPNV-Jobticket. Das schaffe ungleiche Bedingungen für Arbeitnehmer, zu Ungunsten derjenigen, die zu Fuß zur Arbeit gehen. Die vorgesehenen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Fahrräder oder Pedelecs führen nach Auffassung des AfD-Vertreters lediglich zu einem Mehr an Fahrradschrott in den Städten, da ständig neue Billigfahrräder angeschafft würden.
Aus einem anderen Grund ist auch aus Sicht der SPD-Fraktion die Abschreibungsmöglichkeit für Fahrräder oder Pedelecs nicht der richtige Weg, weil davon nur höhere Einkommen mit einer entsprechend höheren Steuerlast profitierten. Es brauche andere Modelle - etwa als Zuschüsse - um Familien zu helfen. Das Bundesverfassungsgericht, so der SPD-Vertreter, habe dem Parlament aufgetragen, eine Ausgewogenheit zwischen den Reduktionen der 2020er Jahre und der 2030er Jahre herzustellen. Diese Ausgewogenheit werde mit dem neuen Klimagesetz hergestellt, befand er. Die darin enthaltenen Einsparziele seien anspruchsvoller als die vorherigen.
Die Vertreterin der FDP-Fraktion machte deutlich, dass neben den Bereich des Klimaschutzes auch ausgeglichene Haushalte zu einer nachhaltigen Politik gehörten. Die Bundesregierung wolle nun als Reaktion auf das Urteil eiligst die Klimaziele verschärfen, was aber nicht dazu führe, dass sie tatsächlich auch erreicht werden. Geschafft werden könne dies nur mit einem Klimaschutzfahrplan, in dem marktwirtschaftliche Investitionsanreize gesetzt werden. Allein mit der derzeitigen Planwirtschaft werde es nicht funktionieren, sagte sie. Keinen Glaube habe sie auch an die „wohlfeilen Versprechungen“ einer sozial ausgeglichenen CO2-Bepreisung mit einer Rückzahlung an die Bürger.
Das Bundesverfassungsgericht hat aus Sicht der Linksfraktion deutlich gemacht, dass eine Verschiebung des Erreichens der Klimaziele in die Zukunft nicht geduldet werde. Der Verkehrssektor müsse nun die CO2-Emmissionen im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 bis zum Jahr 2030 halbieren. Das sei mit Investitionshochläufen nicht zu machen. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, das neue Technologien und neue Investitionen zwar zu effizienteren Produkten führen, aber eben nicht dazu, dass insgesamt der Ressourcenverbrauch oder die Klimaerwärmung sinkt. Daher brauche es Steuerungsmaßnahmen und Obergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.
Von einem wegweisenden Urteil sprach der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es irritiere ihn, das im BMVI keine gesteigerten Aktivitäten zu verzeichnen seien. Statt proaktiv zu prüfen, welche Gesetze oder Verordnungen zu ändern sind, passiere offenbar in dieser Richtung nichts. Unklar sei auch, welche konkreten CO2-Einsparungen durch die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gemachten Vorschläge erreicht werden sollen.