09.06.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 768/2021

Selbstverpflichtungen aus der Nato-Russland-Grundakte

Berlin: (hib/AHE) Die Nato hält aus Sicht der Bundesregierung ihre Selbstverpflichtungen aus der Nato-Russland-Grundakte weiter ein, während Russland gegen die Vereinbarungen aus dem Jahre 1997 verstoße. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/30228) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (19/26561) und bezieht sich dabei unter anderem auf die „völkerrechtswidrige Annexion“ der Krim und die fortdauernde „Destabilisierung der Ost-Ukraine durch Russland“.

In der Nato-Russland-Grundakte bekenne sich die Allianz dazu, im zum Zeitpunkt der Unterzeichnung 1997 geltenden und vorhersehbaren Sicherheitsumfeld ihre kollektive Verteidigung und andere Aufgaben „eher dadurch wahrzunehmen, dass sie die erforderliche Interoperabilität, Integration und Fähigkeit zur schnellen Verstärkung gewährleistet, als dass sie zusätzlich substanzielle Kampftruppen dauerhaft stationiert“. Im gleichen Absatz verpflichte sich Russland, bei der Stationierung konventioneller Streitkräfte in Europa entsprechende Zurückhaltung zu üben.

Die in der Grundakte niedergelegten Grundsätze des Verzichts auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt, des Respekts für Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unverletzbarkeit sowie der Unverletzbarkeit von Grenzen seien von Russland nicht eingehalten worden, schreibt die Bundesregierung. „Eine Rückkehr Russlands zur Einhaltung dieser Grundsätze wäre zu begrüßen.“

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