10.06.2021 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 779/2021

AfD will Bundesverfassungsschutzgesetz ändern

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf „zur Stärkung der Verfassungsmäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit im Bundesverfassungsschutzgesetz (19/30406) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht. In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz formell verfassungswidrig sei, weil der Bund den Verfassungsschutzbehörden der Länder Aufgaben zuweise, ohne die Kompetenz hierzu zu besitzen. Darüber hinaus besitze der Bund nicht die verfassungsrechtliche Kompetenz, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Sammlung von Informationen über Bestrebungen, die sich gegen den “Gedanken der Völkerverständigung„ richten, aufzuerlegen.

“Soweit Verdeckte Mitarbeiter für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig werden und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese Mitarbeiter Straftaten begangen haben, sieht das Bundesverfassungsschutzgesetz vor, dass die Strafverfolgungsbehörden nur dann hierüber unterrichtet werden sollen, wenn ein Straftatbestand ,von erheblicher Bedeutung' verwirklicht worden ist„, heißt es in der Vorlage weiter . Hierunter fielen einfache Körperverletzungshandlungen, Nötigungen und Vermögensdelikte nicht per se.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die “ verfassungswidrige Aufgabenzuteilung des Bundes auf die Verfassungsschutzbehörden der Länder„ aufzuheben sowie die Aufgabe des BfV abzuschaffen, “Informationen zu sammeln und auszuwerten, welche sich auf Bestrebungen, die ,gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind', beziehen„. Soweit Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Verdeckte Mitarbeiter des BfV im Einsatz rechtswidrig einen Straftatbestand verwirklicht haben, soll das Bundesamt dem Entwurf zufolge mittels einer “Soll-Bestimmung„ verpflichtet werden, diese Information grundsätzlich an die Strafverfolgungsbehörde weiterzuleiten. Handelt es sich bei dem mutmaßlich verwirklichten Straftatbestand um ein Verbrechen, soll die Pflicht zur Information der Strafverfolgungsbehörde laut Vorlage ausnahmslos bestehen. Darüber hinaus soll nach dem Willen der Fraktion unter anderem das BfV verpflichtet werden, Betroffenen auf ihr Verlangen hin Auskunft zu sämtlichen über sie gespeicherte Informationen zu geben, wenn dies dem Bundesamt “möglich und zumutbar ist„.

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