14.06.2021 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 787/2021

Technologietransfers in der Entwicklungszusammenarbeit

Berlin: (hib/JOH) Um Technologietransfers in der deutschen Entwicklungspolitik geht es in einer Antwort (19/30222) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29220) der AfD-Fraktion. Diese seien ein wichtiges Instrument zur Erreichung der übergeordneten entwicklungspolitischen Zielsetzungen und fänden in unterschiedlichen sektoralen Bereichen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit statt, schreibt die Bundesregierung darin.

Als Beispiele nennt sie die Privatwirtschaftsförderung, die Landwirtschaft und die Wasserver- und Abwasserentsorgung. Zu den Kooperationsformaten auf diesem Gebiet zählten privatwirtschaftliche Kooperationen, Zusammenarbeit zwischen Verbänden und Nichtregierungsorganisationen sowie öffentlich finanzierte Entwicklungszusammenarbeit.

Technologietransfers bestünden etwa in der Weitergabe und Vermittlung zeitgemäßer Produktions- und Managementverfahren und Know-hows und gegebenenfalls zugehöriger Produktionsmittel sowie von Infrastruktur, insbesondere an Unternehmen, Verbände, Organisationen und Institutionen in Entwicklungsländern, heißt es weiter.

Die Transfers sollten bedarfsgerecht ausgestaltet und für die Partnerseite mittel- bis langfristig finanzierbar sein, modernen Verfahrens-, Produkt- und Qualitätsstandards entsprechen sowie zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele beitragen.

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