Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat zu Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke (19/29221, 19/29225) bezüglich einer möglichen Einflussnahme Dritter auf Gesetzentwürfe Stellung genommen (19/30174, 19/30165). Laut den Regierungsantworten hat sowohl der Referentenentwurf des Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften“ als auch der Referentenentwurf des Gesetzes „zur Änderung der Vorschriften des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die Personalkostenerstattung für zugewiesene Beamtinnen und Beamten“ im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren.
Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können, schreibt die Bundesregierung. Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe würden auf der Internetseite des federführenden Ressorts, in diesem Falle des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar.