15.06.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 792/2021

ÖPNV-Hilfen durch Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Berlin: (hib/HAU) In den vergangenen zehn Jahren ist kein einziger Antrag auf Förderung von Vorhaben des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) abgelehnt worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/30171) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28712) hervor.

Mit der Novellierung des GVFG zum 1. Januar 2020 seien neue Fördertatbestände und erleichterte Bedingungen für die Förderung von Vorhaben des schienengebundenen ÖPNV eingeführt worden, schreibt die Regierung. Das Gesetz stelle ein austariertes und weitgehendes Verbesserungsangebot an die Länder dar. Einschränkungen gegenüber der vorherigen Rechtslage seien nicht vorgenommen, die für die Länder verfügbaren Mittel des Bundes indes erheblich erhöht worden.

Darüber hinaus sei geplant, das Standardisierte Bewertungsverfahren für GVFG-Projekte zu überarbeiten, „so dass künftig neben den quantifizierbaren verkehrlichen Wirkungen auch Umwelt- und Klimawirkungen adäquat berücksichtigt werden“. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) führe dazu Verfahrensgrundsätze zur Bewertung von GVFG-Projekten ein, welche die umfassende Darstellung der gesellschaftlichen, verkehrlichen und gesamtwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit dieser Projekte erleichtern, ihre Förderfähigkeit erhöhen und auf dieser Basis den zügigeren, zweckmäßigen Einsatz der bereitgestellten Bundesmittel bewirken sollen.

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