16.06.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 794/2021

Regierungsbericht zur Stoffstrombilanzierung

Berlin: (hib/EIS) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist auf Grundlage des Düngegesetzes verpflichtet, die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag bis spätestens 31. Dezember 2021 darüber zu berichten. Das geht aus einer Antwort (19/30187) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29714) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Weiter heißt es, die Evaluierung werde durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitet und in Abstimmung zwischen dem BMEL und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) durchgeführt. Der Bericht soll neben Vorschlägen für notwendige Anpassungen der Regelungen auch Ergebnisse zu ermittelten Bilanzüberschüssen enthalten.

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