16.06.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 795/2021

Ermittlungen gegen BKA-Mitarbeiter

Berlin: (hib/STO) Über straf- und disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen mehrere Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes (BKA) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/30302) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/29967). Danach hat BKA-Präsident Holger Münch aufgrund interner Hinweise auf möglicherweise strafrechtlich relevante Einzelsachverhalte in einem Referat der Abteilung Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes im November 2020 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet. Diese habe das Landeskriminalamt Berlin mit den Ermittlungen beauftragt und Ermittlungsverfahren gegen drei Beamte eingeleitet. Die dabei im Raum stehenden Verdachtsmomente umfassten einen Bedrohungssachverhalt, bei einer Person das Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen und bei einer Person das Verbreiten von Gewaltdarstellungen.

Begleitend zu den strafrechtlichen Ermittlungen wurde den Angaben zufolge Ende November 2020 eine Arbeitsgruppe im BKA eingerichtet, um zu prüfen, ob zusätzliche strukturell-organisatorische und disziplinarrechtliche Maßnahmen im Bundeskriminalamt zu ergreifen sind. Im Zuge dieser BKA-internen Ermittlungen haben sich laut Vorlage einige Hinweise auf individuelles Fehlverhalten und Dienstpflichtverletzungen konkretisiert und in insgesamt zehn Fällen - darunter die drei genannten Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt - zur Einleitung von Disziplinarverfahren geführt.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen soll ein Mitarbeiter laut Bundesregierung mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben. Bei drei weiteren Mitarbeitern habe sich ein Anfangsverdacht auf einen unangemessenen Sprachgebrauch mit frauenfeindlichen, fremdenfeindlichen und auch rassistischen Tendenzen ergeben.

Zu den im Raum stehenden Vorwürfen gehörten auch Nachlässigkeiten bei der Dokumentation von Munitionsverschuss bei Schieß- und Einsatztrainings des Sachgebietes „Auslands- und Spezialeinsätze“ (ASE) im BKA, heißt es in der Antwort weiter. Die auch insoweit intensiv eingebundene Staatsanwaltschaft Berlin habe diesbezüglich bislang (Stand 4. Juni) keinen Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat - etwa Unterschlagung oder dienstfremde Verwendung von Munition - angenommen. Sowohl die strafrechtlichen als auch die disziplinarrechtlichen Ermittlungen dauerten noch an,

Begleitend zu den straf- und verwaltungsrechtlichen Ermittlungen beauftragte die Amtsleitung des BKA der Antwort zufolge im Januar 2021 die Innenrevision mit einer Prüfung der im BKA insgesamt praktizierten Abläufe und Prozesse im Zusammenhang mit Waffen und Munition. Erste Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Defizite seien bereits eingeleitet worden.

Marginalspalte