16.06.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 796/2021

Abschiebungen nach Syrien

Berlin: (hib/STO) Um die Frage etwaiger Abschiebungen nach Syrien geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/30301) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/29447). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist der Abschiebestopp nach Syrien Ende 2020 ausgelaufen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat prüfe seit der Beendigung des Abschiebungsstopps gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und Vertretern der Innenministerien der Länder „unter genauer Beobachtung der Lageentwicklung in Syrien“ Möglichkeiten zur Wiederaufnahme von Rückführungen. Bisher liege kein abschließendes Prüfungsergebnis vor, heißt es in der Antwort vom 4. Juni weiter.

Darin verweist die Bundesregierung zugleich darauf, dass es den zuständigen Behörden in jedem Einzelfall zu prüfen obliege, ob individuelle Abschiebungsverbote vorliegen. Hierbei sei unter Berücksichtigung der Gesamtumstände eines jeden Einzelfalls seitens der zuständigen Behörde auch vollumfänglich zu prüfen und zu berücksichtigen, dass gemäß Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention niemand der Gefahr von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden darf.

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