Nur vereinzelte Beschwerden wegen Scalpings
Berlin: (hib/PEZ) Der Bundesregierung sind lediglich vereinzelte Verbraucherbeschwerden über sogenannte Scalping-Vorfälle bekannt. In der Antwort (19/30375) auf eine Kleine Anfrage (19/30032) der FDP-Fraktion bezieht sich die Bundesregierung dabei auf Einschätzungen der Verbraucherzentrale.
Bei Scalping geht es um ein gezieltes Verknappen des Angebots im Online-Handel durch zum Teil automatisierte Warenaufkäufe. Beschwerden von Unternehmen seien nicht bekannt, auch an das Bundeskartellamt seien keine Beschwerden wegen vermeintlicher Wettbewerbsverzerrung durch Scalping herangetragen worden.
Die Bundesregierung will jedoch die Marktentwicklung diesbezüglich beobachten. Falls sie Handlungsbedarf feststellen sollte, werde sie „Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen vorlegen“.