18.06.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 805/2021

Keine Änderung bei Anerkennung von Wismut-Berufskrankheiten

Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf, die Anerkennungspraxis von Berufserkrankungen unter der Wismut-Belegschaft zu ändern. Dies geht aus der Antwort (19/30581) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/30116) hervor, die detaillierte Fragen zur Datenlage bei Berufserkrankungen im Zusammenhang mit dem Wismut-Uranabbau enthält.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, wurden in der DDR ab 1955 insgesamt rund 96.000 Radon-Messungen sowie rund 300.000 Radonfolgeprodukt-Messungen im Unter-Tage-Bereich vorgenommen. Diese Messungen der Radon- und Radonfolgeprodukt-Konzentration in der Umgebungsluft von Arbeitsplätzen unter Tage bilden demnach die Grundlage für die sogenannte Job-Exposure-Matrix (JEM). Mit Hilfe dieser JEM wird laut Antwort für jede Person in der Wismut-Kohorte die jeweilige Radon-Exposition abgeschätzt.

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