18.06.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 807/2021

Bewilligungen des Persönliches Budgets

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2019 haben rund 6.200 Menschen ein trägerspezifisches persönliches Budget beantragt, es sind knapp 5.700 bewilligt worden. Diese Angaben macht die Bundesregierung unter Hinweis auf Daten des Teilhabeverfahrensberichts (THVB) für 2019 in einer Antwort (19/30636) auf eine Kleine Anfrage (19/30114) der FDP-Fraktion.

Zu den trägerüberfreifenden Persönlichen Budgets heißt es in der Antwort: Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) als koordinierende leistende Trägerin seien für das Berichtsjahr 2019 im THVB acht trägerübergreifende Persönliche Budgets beantragt und bewilligt worden. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wurden demnach vier trägerübergreifende Persönliche Budgets beantragt, davon wurde eines bewilligt. „Trägerübergreifende Persönliche Budgets werden durch die gesetzliche Unfallversicherung insgesamt nur sehr selten erbracht, da diese für alle Leistungsgruppen nach Paragraf 5 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch) leistet. Konkrete Zahlen liegen nicht vor“, schreibt die Regierung.

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