21.06.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 809/2021

Offene Haftbefehle politisch motivierter Straftäter

Berlin: (hib/STO) Zum Stichtag 31. März 2021 sind laut Bundesregierung insgesamt 7.611 offene Haftbefehle zu 1.446 Personen mit politisch motiviertem Hintergrund im Polizeilichen Informationssystem (Inpol-Z) beziehungsweise im Schengener Informationssystem (SIS II) ausgeschrieben gewesen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/30571) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/30077) dazu hervorgeht, handelt es sich bei dem den Haftbefehlen zugrundeliegenden Delikten nicht zwingend um politisch motivierte Straftaten. Die Zuordnung der jeweiligen Person zu einem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität erfolge „durch die datenbesitzende Stelle unter Berücksichtigung der dort vorliegenden Erkenntnisse“.

Von den 7.611 nicht vollstreckten Haftbefehlen entfielen den Angaben zufolge 6.245 auf den Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie“, 602 auf den Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität, 188 auf den Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - ausländische Ideologie“ und 95 auf den Bereich der politisch links motivierten Kriminalität. 16 entfielen laut Vorlage auf den Bereich „Spionage/Proliferation/Landesverrat“ und 465 auf den Bereich „Politisch motivierte Kriminalität - nicht zuzuordnen“.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass im Vergleich zum Stichtag 26. März 2020 eine höhere Anzahl offener Haftbefehle politisch motivierter Straftäter zu verzeichnen sei. Die höhere Gesamtzahl der Haftbefehle sei insbesondere auf die höhere Anzahl offener Haftbefehle im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie“ zurückzuführen. Ursächlich hierfür seien hauptsächlich Haftbefehle ausländischer Behörden. Bei 5.530 der 6.245 zum Stichtag 31. März 2021 diesem Phänomenbereich zugeordneten Haftbefehle handele es sich um sogenannte Interpol-Rotecken anderer Staaten „zu Personen, die sich an Kampfhandlungen in Jihad-Gebieten beteiligt haben (sollen)“.

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