21.06.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 810/2021

Schwachradioaktive Abfälle in Zwischenlagern

Berlin: (hib/CHB) In den Zwischenlagern der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) lagern keine schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die nicht den im öffentlich-rechtlichen Vertrag von 2017 definierten Annahmebedingungen entsprechen. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort (19/30572) auf eine Kleine Anfrage (19/30064) der Linksfraktion mit. Der öffentlich-rechtliche Vertrag sehe auch Regelungen für die Lagerung von Abfällen vor, die die Voraussetzungen laut Entsorgungsübergangsgesetz noch nicht erfüllten, erklärt die Bundesregierung.

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