21.06.2021 Finanzen — Antwort — hib 815/2021

Keine Beratung von Kommunen nach Greensill-Insolvenz

Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung lehnt die Bereitstellung von Beratungsangeboten für Städte und Gemeinden zu Geldanlage und Einlagensicherung ab. Das geht aus ihrer Antwort (19/30665) auf eine Kleine Anfrage (19/29151) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Eine solche Bereitstellung sei keine der Bundesanstalt für Finanzdienstleitsungsaufsicht (BaFin) obliegende Aufgabe. Hintergrund ist die Insolvenz der Greensill Bank und der mögliche Verlust der Einlagen zahlreicher Kommunen und Gemeinden. Mögliche Handlungsnotwendigkeiten für Länder, Städte und Gemeinden zur Beratung fielen nicht in die Zuständigkeit der Bundesregierung, so die Antwort. Ob Haftungsansprüche von Kommunen gegenüber der BaFin bestehen, obliege im Fall einer Klage den zuständigen Gerichten, schreibt die Bundesregierung. Ihrer Kenntnis nach habe die BaFin im Fall der Greensill Bank zu jeder Zeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften gehandelt.

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