21.06.2021 Inneres und Heimat — Anhörung — hib 816/2021

Forschung zu verfassungsfeindlichen Tendenzen in der Polizei

Berlin: (hib/FLA) Sachverständige insbesondere aus der Wissenschaft haben sich für weitere Forschungen rund um die Thematik verfassungsfeindlicher Tendenzen in der Polizei ausgesprochen. Das zeigte sich bei einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat unter der Leitung von Andrea Lindholz (CSU). Dazu lag ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/20063) vor.

Diesen Antrag begrüßte Rafael Behr von der Akademie der Polizei Hamburg. Das darin geforderte ständige Monitoring der Polizeiarbeit sei sehr zu unterstützen. Er beklagte, dass es keine Klarheit über die Nomenklatur gebe und hob dabei ab auf Begriffe wie Struktur, Institution, Rassismus oder Rechtsextremismus. Das Feld sei übersät von Experten der unterschiedlichsten Art. Hier wäre es dringend angezeigt, eine wissenschaftliche Ebene zu erreichen, die Autorität und Reputation habe. Die Debatte über polizeiliche Verfehlungen sei in der ersten Phase hochmoralisch, in der zweiten Phase aber juristisch. In dieser Phase klängen Vorkommnisse sehr schnell ab. Die juristische Betrachtung habe mit der Grundhaltung der Täter womöglich wenig zu tun. Man müsse debattieren, wie mit solchen Fällen auch anders als strafrechtlich umgegangen werden könne. Er sehe die Tendenz zu einer Symptombekämpfung, aber nicht zu einer grundlegenden Auseinandersetzung mit dem Phänomen.

Astrid Jacobsen von der Polizeiakademie Niedersachsen sagte, es werde zu sehr über das Problem der persönlichen Einstellungen von Polizeibeamten debattiert. Das werde aus wissenschaftlicher Sicht zwar auch betrachtet. Aber es gehe zugleich um Praxis und Strukturen, die verfassungsfeindliche Tendenzen befördern, ermöglichen oder nicht verhindern. Die Einstellungen müssten noch nichts über die praktische Arbeit aussagen. Der Antrag der Grünen sei zu unterstützen, weil da die Praxis ganz deutlich genannt werde. Jacobsen lenkte zudem den Blick auf Beamte, die nicht froh seien über rechtsextremistische Vorkommnisse in ihren Reihen, die aber schwiegen. Über diesen Mechanismus sei bisher zu wenig bekannt. Alle sprächen nur über den negativen Korpsgeist, den es sicher auch gebe.

Christoph Kopke von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin machte deutlich, dass die rechtsextremistischen Vorfälle, über die zunehmend berichtet werde, natürlich das Ansehen der Polizei beschädigten. Sie wirkten sich negativ auf die Polizeikultur und die Effizienz der Polizeiarbeit aus. Es sei also im ureigenen Interesse der Polizeibehörden selbst, dagegen vorzugehen. Das Narrativ von Leugnung bis Reduzierung auf Einzelfälle nach verfassungsfeindlichen Vorkommnissen funktioniere nicht mehr. Die Betrachtung der persönlichen Einstellungen könne nur eine Seite sein, auch die strukturellen Bedingungen müssten erkundet werden. Mit Maßnahmen wie politischer Bildung würden nur die erreicht, die dafür offen seien.

Daniel Kretzschmar, der Berliner Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, unterstrich, wie wesentlich es für die Polizeiarbeit sei, das Vertrauen der Bevölkerung zu haben. Es müsse nicht nur die Polizei in den Blick genommen werden, sondern alle Sicherheitsbehörden. Er sprach sich dafür aus, wissenschaftliche Studien mit zielgenauen Handlungsempfehlungen für einzelne Organisationseinheiten zu entwickeln - länderspezifisch und auch behördenspezifisch. Womöglich sei ein Herunterbrechen auf einzelne Einheiten sinnvoll. Ein Spezialeinsatzkommando sei nun mal nicht eins zu eins mit der Kriminalpolizei zu vergleichen. Er plädierte für weitere Studien und Forschungen.

Jürgen Peter, Vizepräsident des Bundeskriminalamtes, nannte die Bekämpfung von verfassungsfeindlichem Gedankengut eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ihr stellten sich die Sicherheitsbehörden des Landes und des Bundes in besonderer Verantwortung. Er machte klar, dass seine Behörde Fehlverhalten konsequent nachgehe. Systematisches Fehlverhalten sei nicht zu erkennen. Er verwies auf die Einsetzung eines Wertebeauftragten, der Prozesstreiber bei dieser Thematik sei. Eine Hürde sei das Disziplinarrecht. In Baden-Württemberg sei es bei besonders schweren Fällen möglich, die Beendigung des Beamtenverhältnisses durch einen Verwaltungsakt vorzunehmen. Er regte an, dies auf Bundesebene zu übernehmen.

Sinan Selen, Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, meinte, das Einstehen für Demokratie und Rechtsstaat sei für die ganz überwiegende Mehrheit der Bediensteten in den Sicherheitsbehörden fest verwoben mit dem Selbstverständnis und Berufsethos. Falls es zu Verstößen komme, machten die Behörden ihre interne Intervention öffentlich. Die Meldungen über rechtsextremistische Fälle an den Verfassungsschutz seien Ausfluss der Kontrolle und Sensorik. Konsequente Maßnahmen gegen verfassungsfeindliche Tendenzen seien kein Sprint, sondern ein Dauerlauf.

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