23.06.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 826/2021

Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkeln

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung teilt die Kritik an der derzeitigen Rechtslage bezüglich der Großeltern-Enkel-Beziehung nicht. Das schreibt sie in der Antwort (19/30694) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkeln (19/30185). Das Umgangsrecht der Großeltern sei in Abhängigkeit vom Kindeswohl rechtlich verankert. Mit Blick auf das Kindeswohl sei es erforderlich, dass das Familiengericht unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls und unter Heranziehung der Wertung des Bürgerlichen Gesetzbuchs prüft, ob der Umgang mit den Großeltern trotz der bestehenden Konflikte mit den Eltern dem Kindeswohl dient.

Nach Angaben der Fragesteller verlieren Schätzungen zufolge jedes Jahr rund 150.000 Kinder den Kontakt zu ihren Großeltern. Ursächlich für die Kontraktbrüche dürfte auch die derzeitige Rechtslage sein. Unter anderem fragen die Abgeordneten, ob es nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll beziehungsweise erstrebenswert wäre, wenn Kinder ein eigenes Recht auf Umgang mit ihren Großeltern erhalten, und ob die Bundesregierung der Auffassung ist, dass das großelterliche Umgangsrecht durch die Implementierung des Wechselmodells als gesetzliches Leitbild gestärkt werden würde.

Dazu heißt es in der Antwort, im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hätten umfangreiche Vorarbeiten für Reformen im Familienrecht, stattgefunden. Aufbauend auf den dazu eingegangenen Stellungnahmen werde weiter an einer Reform gearbeitet. In der verbleibenden Zeit dieser Legislaturperiode könne dies aber leider nicht mehr umgesetzt werden.

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