23.06.2021 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Ausschuss — hib 831/2021

FDP scheitert mit Antrag zu Zwangsprostitution

Berlin: (hib/AW) Die FDP-Fraktion ist mit ihrem Antrag gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel im Familienausschuss gescheitert. Das Gremium lehnte den Antrag (19/29265) mit den Stimmen der CDU/CSU-, der SPD- und der AfD-Fraktion gegen das Votum der Fraktionen der FDP, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich ab. Einigkeit herrschte im Ausschuss allerdings in der Auffassung, dass die Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel verstärkt werden müsse.

Die Liberalen bemängelten in der Aussprache im Ausschuss, dass weder das Prostitutionsgesetz von 2002, noch das Prostituiertenschutzgesetz von 2017 geeignet seien, um wirksam gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel vorzugehen. Zudem hätten sie nicht zu einer Verbesserung der Bedingungen der legalen und selbstbestimmten Prostitution geführt. Deutschland müsse international eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen wie etwa der Istanbul-Konvention vollumfänglich nachkommen. Zudem müsse der Förderzeitraum der Konzeptentwicklung für eine unabhängige Berichterstattungsstelle gegen geschlechterspezifische Gewalt und Menschenhandel beim Deutschen Institut für Menschenrechte verlängert werden, Bundespolizei und Zoll finanziell und personell ausgestattet werden sowie die Einbehaltung von Ausweisdokumenten durch Privatpersonen zu einem eigenen Straftatbestand gemacht werden.

Die AfD unterstützte die Forderung nach einer besseren Ausstattung von Bundespolizei und Zoll. Menschenhandel und Zwangsprostitution seien ein Verbrechen und müssten konsequent bekämpft werden. Eine Verlängerung des Aufenthaltsrechtes für die Opfer lehnte sie jedoch ab. Dies könne einen Pull-Effekt auslösen, sprich weitere Frauen aus dem Ausland ermuntern, über den Weg der Prostitution dauerhaft nach Deutschland kommen zu wollen.

Linke und Grüne kritisierten die AfD scharf für ihre Argumentation. Die Behauptung, Frauen könnten sich ermuntert fühlen, über die Prostitution ein Aufenthaltsrecht in Deutschland erschleichen zu wollen, sei„frauen- und menschenverachtend“. Übereinstimmend forderten sie ebenfalls eine vollumfängliche Umsetzung der Istanbul-Konvention. Den Opfern von Zwangsprostitution und Menschenhandel müsse ein Aufenthaltsrecht eingeräumt werden. Ihre Aussagen vor Strafverfolgungsbehörden seien wichtig. Dafür müssten ihnen Schutzrechte eingeräumt werden.

Aus den Reihen der Sozialdemokratie hieß es, eine scharfe Trennung zwischen Zwangsprostitution und selbstbestimmter Prostitution sei in vielen Fällen nicht möglich. Auch vermeintlich selbstbestimmt arbeitende und gemeldete Prostituierte würden mitunter unter unsäglichen Bedingungen arbeiten. Das Problem müsse endlich auch von der Nachfrageseite, sprich den Freiern, angegangen werden. Diese nutzten Zwangslagen von Prostituierten mitunter schamlos aus.

Die Unionsfraktion räumte ein, dass bei der Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel Nachholbedarf bestehe. Allerdings liege dies vor allem an der sehr unterschiedlichen Anwendung des Prostituiertenschutzgesetzes in den Bundesländern. Diese müssten verstärkt zusammenarbeiten. Zwangsprostitution und Menschenhandel seien im Gesetz aber vollumfänglich als Straftaten definiert.

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