Novellierung des Asylverfahrens gefordert
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion dringt auf eine Verschärfung der Asylverfahren in Deutschland. In einem Antrag (19/30963), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, das Asylverfahren so zu novellieren, dass künftig reguläre Überprüfungen der Schutzbedürftigkeit eines Asylbewerbers oder Flüchtlings durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Abständen von drei Jahren erfolgen.
„Vor der eventuellen Erteilung eines dauerhaften Niederlassungsrechts soll eine derartige Überprüfung der ersten ursprünglichen Entscheidung mindestens dreimal positiv durchlaufen werden müssen“, heißt es in der Vorlage weiter. Danach soll das Bamf künftig zudem im Asylverfahren wiederkehrend auch die Möglichkeit und Zumutbarkeit einer Ansiedlung des Antragstellers in einem an sein Herkunftsland angrenzenden Staat prüfen. Ausländer, die während der ersten Anhörung beim Bamf „Furcht vor Verfolgung oder eines demjenigen drohenden ernsthaften Schadens“ angeben, sollen nach dem Willen der Fraktion verpflichtet werden, „diese Behauptung durch Nachweise zu substantiieren; werden keine hinreichenden Nachweise erbracht, soll der Antrag als unbegründet abgelehnt werden müssen“.
Ferner fordert die Fraktion unter anderem, dass Asylberechtigte oder Flüchtlinge verpflichtet werden, an den jeweiligen Anhörungsterminen des Widerrufs- beziehungsweise Rücknahmeverfahrens aktiv teilzunehmen „und darüber hinaus Tatsachen vorzutragen, welche die behauptete ,Furcht vor Verfolgung oder die Gefahr eines drohenden ernsthaften Schadens' begründen und diese Tatsachen zu beweisen“.