24.06.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 838/2021

AfD für Änderung der zulässigen Lkw-Höchstgeschwindigkeit

Berlin: (hib/HAU) Für die Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Lkw auf geeigneten Bundes- und Landstraßen spricht sich die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/30974) aus, über den der Bundestag am Donnerstag entscheidet. Der Vorlage zufolge soll sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw mit einer zugelassenen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen außerorts auch bei nur einem Fahrstreifen je Fahrrichtung auf Bundes- und Landstraßen künftig nach dem Ausbaustandard der betreffenden Straße richten. Bei einer Fahrbahnbreite ab 6,50 Meter, separat geführtem Fußgänger- und Radverkehr, soll den Vorstellungen der AfD zufolge, „sofern die sonstigen örtlichen Randbedingungen nicht entgegenstehen, die zulässige Geschwindigkeit für diese Lkw auf 80 km/h festgelegt werden“. Derzeit gebe es bei der maßgeblichen Höchstgeschwindigkeit von lediglich 60 km/h häufig einen starken Überholdruck, der als erhöhtes Sicherheitsrisiko betrachtet werden müsse, heißt es in der Begründung.

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