Erleichterungen für Angler sowie Luft- und Wassersportler
Berlin: (hib/HAU) Angler sowie Luft- und Wassersportler sollten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in Zukunft ebenfalls wie die Jäger unter den fischereiwirtschaftlichen Verkehr und damit den landwirtschaftlichen Verkehr im Sinne des Straßenverkehrsrechts fallen, verlangt die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/30973), über den der Bundestag am Donnerstag entscheidet. Da es nicht lebensnah erscheine, kilometerweit teils umfangreiche technische Ausrüstung zu Fuß zu transportieren, stünden die im genannten Personenkreise derzeit vor dem Problem, beim Passieren der Zusatzzeichen Z 1026-36 „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ und Z 1026-38 „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ mit einem Kraftfahrzeug ordnungswidrig zu handeln, heißt es in der Vorlage.