24.06.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 841/2021

Änderungen an der Novelle des Personenbeförderungsrechts

Berlin: (hib/HAU) Der Referentenentwurf eines Gesetzes „zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ hat laut Bundesregierung „im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren“. Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können, heißt es in der Antwort der Regierung (19/30231) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/29101). Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe würden auf der Internetseite des federführenden Ressorts, in diesem Falle des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar, schreibt die Bundesregierung.

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