28.06.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 845/2021

Weiterbildungsberatung durch die Bundesagentur

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (19/30843) auf eine Kleine Anfrage (19/29992) der Fraktion Die Linke das Qualifizierungschancengesetz und die damit eingeführte verpflichtende Weiterbildungsberatung der Bundesagentur für Arbeit.

Bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes seien außerdem spezialisierte Beratungsansätze (Wiedereinstiegsberatung, Weiterbildungsberatung, Lebensbegleitende Berufsberatung, Beschäftigtenberatung) in einigen Agenturen für Arbeit erprobt worden. Seit dem 1. Januar 2021 stehe mit der „Berufsberatung im Erwerbsleben“ ein erweitertes Beratungsangebot zur Verfügung, schreibt die Regierung. Die Berufsberatung im Erwerbsleben stelle ein weiterentwickeltes Angebot für die berufliche Orientierung und Beratung von Menschen im Erwerbsleben dar und trage so auch zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags aus dem Qualifizierungschancengesetz bei, allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zugang zur beruflichen Weiterbildungsförderung zu ermöglichen.

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