Ermittlungen gegen BKA-Mitarbeiter
Berlin: (hib/STO) Über straf- und disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen mehrere Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes (BKA) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/30634) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/30634). Danach hat BKA-Präsident Holger Münch aufgrund interner Hinweise auf möglicherweise strafrechtlich relevante Einzelsachverhalte in einem Referat der Abteilung Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes im November 2020 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet. Diese habe das Landeskriminalamt Berlin mit den Ermittlungen beauftragt und Ermittlungsverfahren gegen drei Beamte eingeleitet. Die dabei im Raum stehenden Verdachtsmomente umfassten einen Bedrohungssachverhalt, bei einer Person das Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen und bei einer Person das Verbreiten von Gewaltdarstellungen.
Begleitend zu den strafrechtlichen Ermittlungen wurde den Angaben zufolge Ende November 2020 eine Arbeitsgruppe im BKA eingerichtet, um zu prüfen, ob zusätzliche strukturell-organisatorische und disziplinarrechtliche Maßnahmen im Bundeskriminalamt zu ergreifen sind. Im Zuge dieser BKA-internen Ermittlungen haben sich laut Vorlage einige Hinweise auf individuelles Fehlverhalten und Dienstpflichtverletzungen konkretisiert und in insgesamt zehn Fällen - darunter die drei genannten Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt - zur Einleitung von Disziplinarverfahren geführt.
Wie die Bundesregierung mit Stand vom 9. Juni weiter ausführt, werden derzeit gegen insgesamt zehn Beamte Disziplinarverfahren „insbesondere im Zusammenhang mit einem nachlässigen Umgang bei der Dokumentation der bei Schieß- und Einsatztrainings in der betroffenen spezialisierten Einheit verwendeten Munition sowie im Zusammenhang mit der Verwendung unangemessener Sprache mit frauenfeindlicher, rassistischer oder fremdenfeindlicher Tendenz“ geführt.