29.06.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 850/2021

Bundesförderung für Glasfaserausbau auch in „grauen Flecken“

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2021 sind laut Bundesregierung bereits rund vier Milliarden Euro an Bundesmitteln für die Förderung der Erschließung von „weißen und grauen Flecken“ sowie für Beratungs- und Planungsleistungen für den Breitbandausbau gebunden. Aktuell seien rund 2.230 Breitbandausbauprojekte in der Förderung, was etwa 2,6 Millionen Anschlüsse für Haushalte, Unternehmen, Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser umfasse, heißt es in der Vorbemerkung zur Antwort der Bundesregierung (19/30113) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/29050). Rund 11.000 Schulen und mindestens 720 Gewerbegebiete profitierten vom geförderten Glasfaserausbau, schreibt die Regierung. Durch das Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau würden solche Regionen unterstützt, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bedingt durch erhebliche Erschwernisse besonders unwirtschaftlich ist. Dies träfe insbesondere auf den ländlichen Raum zu.

Die Graue-Flecken-Förderung sei am 26. April 2021 gestartet worden, heißt es weiter. Die Förderung sei von Gebieten mit weniger als 30 MBit/s („weiße Flecken“) auf „grauen Flecken“ (Gebiete mit einer Versorgung von unter 100 Mbit/s) deutlich ausgeweitet worden. Kommunen oder Landkreise könnten ab sofort eine Bundesförderung für den geförderten Glasfaserausbau auch in sogenannten „grauen Flecken“ beantragen.

Der Breitbandatlas des Bundes biete einen ersten Überblick über die noch vorhandenen „weißen und grauen Flecken“ in Deutschland, sei aber lediglich ein grober Indikator, der den privatwirtschaftlichen Ausbau nur eingeschränkt abbilde, schreibt die Regierung. Maßgeblich für eine Förderentscheidung sei die vorhandene und in den nächsten drei Jahren geplante privatwirtschaftliche Versorgung der einzelnen Anschlüsse, die im Markterkundungsverfahren nachgewiesen werden muss. Der Zeitrahmen der einzelnen Bauprojekte in den Regionen variiere und sei vom jeweiligen Einzelprojekt und vom Datum der Antragsstellung der Antragsberechtigten abhängig.

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