Polizeiliche Kriminalstatistik
Berlin: (hib/STO) Um die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/27307(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach dient die PKS der Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten. Sie gebe Auskunft zur Zahl der Tatverdächtigen und Opfer sowie zur Veränderung von Kriminalitätsquotienten wie Aufklärungsquote und Häufigkeitszahl, schreibt die Bundesregierung weiter. Darüber hinaus würden Veränderungen in der Kriminalitätsentwicklung abgebildet. Die PKS liefere zudem Anhaltspunkte, um kriminalpolitische und präventive Maßnahmen zu ergreifen, und biete wertvolle Daten für kriminologisch-soziologische Forschung.