29.06.2021 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 853/2021

Anerkennung sogenannter „Asozialer“ als NS-Opfergruppe

Berlin: (hib/STO) Die Anerkennung von sogenannten „Asozialen“ und „Berufsverbrechern“ als NS-Opfergruppen thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/30822). Danach verabschiedete der Bundestag im Februar 2020 einen Antrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion mit den Stimmen der Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Anerkennung der von den Nationalsozialisten als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgten.

Als „Asoziale“ galten den Angaben zufolge für die Nazis zum Beispiel Wohnungslose, Bettler, Wanderarbeiter oder Alkoholkranke. Unter die Häftlingskategorie „Berufsverbrecher“ seien Verurteilte mit mehreren Vorstrafen gefallen, die ihre eigentlichen Strafen verbüßt hatten. Derzeit gehe man von wenigstens 70.000 Betroffenen aus, darunter mindestens 10.000 Frauen.

In dem beschlossenen Antrag wird die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem aufgefordert, die beiden Opfergruppen stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken und ihnen einen angemessen Platz im staatlichen Erinnern zu verschaffen. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem ob die Bundesregierung konkrete Maßnahmen plant, „um die Opfergruppen der als ,Asoziale' und ,Berufsverbrecher' Verfolgten stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken, wie etwa die Durchführung von oder Beteiligung an Gedenkveranstaltungen für diese Opfergruppe“.

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