30.06.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 857/2021

Korrekturbitten von BMI-Behörden

Berlin: (hib/STO) Die Behörden des Ressorts Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) geben in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und die Behörden einen Hinweis für geeignet und angemessen erachten. Dies geht aus Antworten der Bundesregierung (19/30764, 19/30770) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (19/30250, 19/30254, 19/30258, 19/30428) hervor.

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