01.07.2021
Arbeit und Soziales — Antwort — hib 862/2021
Korrekturbitten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Dezember 2019 keine Korrekturbitten medialer Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das geht aus der Antwort (19/30890) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/30330) der AfD-Fraktion hervor.