Mehr Umweltverbandsklagen gegen Windenergieanlagen
Berlin: (hib/CHB) Die Zahl der Umweltverbandsklagen hat seit der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Jahr 2017 zwar deutlich zugenommen. Diese Steigerung ist aber nur zu einem kleinen Teil auf die durch die Novelle ermöglichten neuen Klagemöglichkeiten zurückzuführen. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über die praktischen Erfahrungen im Vollzug der Novelle zum Umwelt-Rechtbehelfsgesetz (19/31266) hervor.
Demnach gab es zwischen 2017 und 2020 insgesamt 222 Umweltverbandsklagen. Für den Zeitraum zwischen 2013 und 2016 waren lediglich 140 Fälle ermittelt worden, die auf Rechtsbehelfe durch Umweltverbände zurückgingen.
Eine starke Zunahme der Zahl der Fälle ist laut dem Bericht vor allem bei den Klagen gegen Windenergieanlagen und Luftreinhaltepläne festzustellen. Diese Klagemöglichkeiten hätten allerdings schon vor Verabschiedung der Novelle bestanden, hält der Bericht fest. Lediglich 32 Fälle seien Klagemöglichkeiten zuzuordnen, die erst durch die Novelle geschaffen worden seien.
Die Novelle von 2017 ging unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Deutschland im Jahr 2015 zurück. Der jetzt vorgelegte Bericht basiert auf einer Entschließung des Bundestags. Dieser hatte die Bundesregierung mit der Verabschiedung der Novelle aufgefordert, nach vier Jahren einen Bericht über die praktischen Erfahrungen im Vollzug vorzulegen.