05.07.2021 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 867/2021

Bericht zu Statistiken vorgelegt

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (19/30740) hat die Bundesregierung ihren Bericht „nach Paragraf 5 Absatz 3 des Bundesstatistikgesetzes für die Jahre 2019 und 2020“ vorgelegt. Er hat Statistiken der genannten Jahre zum Gegenstand, die - entgegen dem Grundsatz, dass Bundesstatistiken durch Gesetz angeordnet werden - unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Beteiligung des Bundestages durchgeführt werden dürfen. Näher dargestellt werden dabei die im Berichtszeitraum begonnenen Projekte.

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