Kabinett will sich bald mit Bioabfallverordnung befassen
Berlin: (hib/CHB) Voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode soll sich das Bundeskabinett mit der Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen (Bioabfallverordnung, Anzeige- und Erlaubnisverordnung sowie Gewerbeabfallverordnung) befassen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/30781) auf eine Kleine Anfrage (19/30287) der FDP-Fraktion.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden im Jahr 2017 pro Einwohner durchschnittlich 50,4 Kilogramm Bioabfälle in der Restmülltonne entsorgt. Umgekehrt liege der Fremdstoffgehalt in Bioabfällen aus Privathaushalten laut vereinzelten Untersuchungen in der Regel bei nicht mehr als drei Prozent. Bei Anlieferungen „aus problematischen Sammelgebieten“ könne er aber auch auf über zehn Prozent steigen.
Für eine hochwertige Getrenntsammlung von Biomüll seien Öffentlichkeitsarbeit und Beratung der Verbraucher unumgänglich, schreibt die Bundesregierung weiter. Deshalb unterstütze das Bundesumweltministerium beispielsweise die seit einigen Jahren durchgeführte Kampagne „Aktion Biotonne Deutschland“, das Umweltbundesamt stelle auf seiner Internetseite Informationen zur Verfügung.