05.07.2021
Arbeit und Soziales — Antwort — hib 867/2021
Korrekturbitten des Bundesarbeitsministeriums
Berlin: (hib/CHE) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im dritten Quartal 2020 keine Korrekturbitten medialer Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31143) auf eine Kleine Anfrage (19/30360) der AfD-Fraktion.