06.07.2021 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 872/2021

Künstliche Intelligenz im Einsatz gegen Kinderpornografie

Berlin: (hib/STO) „Künstliche Intelligenz im Einsatz gegen Kinderpornografie“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/31129). Wie die Fraktion darin ausführt, hat der Bundestag am 25. März 2021 das „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ beschlossen. Zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zähle auch die sogenannte Kinder- und Jugendpornografie. Das neue Gesetz werde nach Einschätzung von Experten zu einem erhöhten zu analysierenden Datenaufkommen führen. In einem gemeinsamen Forschungsprojekt des nordrhein-westfälischen Justizministeriums, der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) der Staatsanwaltschaft Köln und der Firma Microsoft Deutschland habe eine Lösung mittels Künstlicher Intelligenz (KI) entwickelt werden können, die beschlagnahmtes Datenmaterial als kinder- oder jugendpornografisch einzustufen in der Lage ist.

Bei der ZAC-AIRA genannten KI-Lösung werden die zu untersuchenden Daten der Fraktion zufolge durch einen Abstraktionslayer für das menschliche Auge unkenntlich gemacht, „was das rechtssichere Speichern des inkriminierten Materials in der Cloud erlaube; der lernfähige Algorithmus kann das abstrahierte Datenmaterial auf lokalen Geräten lesen, untersuchen und klassifizieren“. Wissen will die Fraktion unter anderem, ob die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde der Strafverfolgung den Einsatz dieser Software bei der Bekämpfung der Kinder- und Jugendpornografie plant.

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