06.07.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 874/2021

Einsatz sogenannter Fake-Accounts

Berlin: (hib/STO) Inwieweit durch den Einsatz „von Dritten übernommenen oder sogenannten Fake-Accounts“ Beweismittel für Ermittlungsverfahren gewonnen werden, ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/31174) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/30158). Wie die Bundesregierung dazu ausführt, werden durch die Nutzung bei der Bundespolizei regelmäßig Beweismittel für Ermittlungsverfahren erlangt.

Nähere Angaben könnten mangels statistischer Erfassung nicht gemacht werden, heißt es in der Antwort weiter. Danach werden im Bundeskriminalamt und in der Zollverwaltung über die Errichtung und Nutzung von falschen beziehungsweise legendierten Accounts bei Sozialen Netzwerken, für Kommunikationsplattformen, Onlinespiele, Chaträume, Foren oder ähnlichen Kommunikationsformen inklusive solcher im sogenannten Darknet keine Statistiken geführt.

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