07.07.2021
Inneres und Heimat — Antwort — hib 875/2021
Rohrbombenfund am 4. Februar in Berlin
Berlin: (hib/STO) Um Ermittlungen wegen eines Rohrbombenfundes am 4. Februar 2021 in Berlin geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/31216) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/30671). Danach werden die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Berlin geführt. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) fallende Straftat haben sich bislang nicht ergeben, wie die Bundesregierung mit Stand vom 25. Juni weiter schreibt.