08.07.2021 Finanzen — Antwort — hib 879/2021

Verbilligungen für sozialen Wohnungsbau

Berlin: (hib/AB) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat seit Einführung der Verbilligungsrichtlinie 2015 in 61 Fällen allein für den sozialen Wohnungsbau Verbilligungen in Höhe von rund 120 Millionen Euro gewährt. Für andere öffentliche Zwecke hat sie Verbilligungen in Höhe von 63 Millionen Euro gewährt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/30618) auf eine Kleine Anfrage (19/29794) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Instrumente des Erstzugriffs und der Verbilligung für Kommunen hätten sich als sehr erfolgreich erwiesen, schreibt die Bundesregierung. Für eine Änderung der Verbilligungspraxis oder generell der Liegenschaftspolitik des Bundes bestehe keine Veranlassung, zumal das Verkaufsportfolio der BImA inzwischen eher von geringwertigen Klein- und Restflächen geprägt und die Zahl der Grundstücke mit Wohnbaupotenzial stark rückläufig sei.

Zudem habe die BImA entschieden, ihren Wohnungsbestand künftig grundsätzlich auf Dauer zu halten und massiv in den Bestand zu investieren. Auch wolle sie den Wohnungsbestand dort erweitern, wo ein verstärkter Bedarf der Wohnungsfürsorge bestehe.

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