Interkommunale Kredite bei gemeinsamen Projekten möglich
Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung begrüßt interkommunale Kredite, wenn sie der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Das stellt sie in ihrer Antwort (19/31314) auf eine Kleine Anfrage (19/30357) der FDP-Fraktion klar. Beim Modell der interkommunalen Krediten würden Kommunen, die über Rücklagen verfügen, Kommunen, die einen Finanzbedarf haben, Geld leihen. Die Vergabe ist der Antwort zufolge jedoch rechtlich nur in zwei Fällen erlaubt: Zum einen, wenn die Kreditvergabe in Erfüllung öffentlicher Aufgaben erfolgt. Zum anderen, wenn Kredite nur in einem geringen Umfang unterhalb der Schwelle der Gewerbsmäßigkeit vergeben werden. Die Bundesregierung schreibt, sie begrüße grundsätzlich interkommunale Zusammenarbeit, da diese ein Beitrag zur Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse sein könne. Das gelte auch für interkommunale Kredite, wenn sie zum Beispiel durch gemeinsame öffentliche Projekte der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienten.