09.07.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 885/2021

Keine Bewährung im Fall des saudischen Bloggers Badawi

Berlin: (hib/AHE) Der saudische Internetaktivist und Blogger Raif Badawi befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung weiter in Haft im Thahban-Gefängnis in Djidda. Das geht aus der Antwort (19/31237) auf eine Kleine Anfrage (19/30379) der FDP-Fraktion hervor. Da die saudischen Behörden keine Haftbesuche durch Diplomaten mit Ausnahme konsularischer Betreuung eigener Staatsangehöriger oder Abgeordneter gestatten würden, lägen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse zu Haftumständen und Gesundheitszustand vor.

Badawi war laut Fragestellern 2012 mit der Anschuldigung „Beleidigung des Islam“ festgenommen worden. Wie die Bundesregierung schreibt, sei er im Juli 2013 zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und 600 Stockhieben verurteilt worden. Später sei die Strafe auf 1.000 Stockhiebe und zehn Jahre Freiheitsentzug erhöht worden. „Die Vollziehung der Strafe wurde ab Januar 2015 bei Raif Badawi wöchentlich vorgenommen. Raif Badawi erlitt kurz nach Beginn der Strafvollstreckung Kreislaufprobleme, woraufhin die Vollstreckung unterbrochen und seither ausgesetzt wurde“, schreibt die Bundesregierung. Anzeichen für Überlegungen zu einer Begnadigung Badawis in den Jahren 2017 und 2018 hätten sich nicht bestätigt. Nach Kenntnis der Bundesregierung stehe auch eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung derzeit nicht in Aussicht. „Grundsätzlich lehnt die Bundesregierung Körperstrafen ab und setzt sich für die Einhaltung der Menschenrechte und die Achtung der Presse- und Meinungsfreiheit ein.“

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