09.07.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 885/2021

Völkerrechtlicher Status der Chagos-Inseln

Berlin: (hib/AHE) Die „Erklärung der Union zum Chagos-Archipel/Britischen Territorium im Indischen Ozean“ stellt klar, dass Artikel 774 Absatz 4 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits hinsichtlich der Chagos-Inseln völkerrechtskonform auszulegen und anzuwenden ist. Wie die Bundesregierung in der Antwort der Bundesregierung (19/31147) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/30085) schreibt, seien nach dem Artikel die dort aufgeführten überseeischen Gebiete mit besonderen Beziehungen zum Vereinigten Königreich von der Anwendung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit ausgenommen. Mit ihrer Erklärung trage die EU dem Umstand Rechnung, dass der völkerrechtliche Status der Chagos-Inseln nicht abschließend geklärt ist.

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