13.07.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 892/2021

Keine Korrekturersuchen des BfJ im 3. Quartal 2020

Berlin: (hib/MWO) Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat im 3. Quartal 2020 nicht bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/31396) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/30921). Zuständig für Kontakte zu Medienvertreterinnen und -vertretern sei der Pressesprecher des BfJ.

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