13.07.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 892/2021

Keine Korrekturersuchen des BfJ im 3. Quartal 2020

Berlin: (hib/MWO) Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat im 3. Quartal 2020 nicht bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/31396(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/30921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zuständig für Kontakte zu Medienvertreterinnen und -vertretern sei der Pressesprecher des BfJ.