Keine Geldwäsche-Sonderprüfung bei Handelsbank vor 2019
Berlin: (hib/AB) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistunsaufsicht (BaFin) hat vor 2019 keine Geldwäsche-Sonderprüfung bei der Deutschen Handelsbank angeordnet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31390) auf eine Kleine Anfrage (19/30674) der Fraktion Die Linke. Wie die Bundesregierung ausführt, seien im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen die Geldwäschepräventionssysteme der Deutschen Handelsbank regelmäßig durch den Abschlussprüfer geprüft und die Ergebnisse der BaFin übermittelt worden.
Die BaFin habe im November 2020 gegenüber der Deutschen Handelsbank eine Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erlassen. Der Bank sei aufgegeben worden, angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.